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Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht

[Update 18.05.2020]
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

nach der Aussetzung des Präsenzunterrichts am 16. März 2020 beginnt nun wieder eine Öffnung der Schule.

1. Der Unterricht beginnt schrittweise ab dem 18. Mai 2020

  • Genauere Informationen erhalten Sie durch den Elternbrief, der über die Elternbeiräte der Klassen verschickt wird.
  • Auch die Fächer, die unterrichtet werden, entnehmen Sie bitte dem über die Elternbeiräte versandten Elternbrief und den Anlagen.
  • Die Schülerinnen und Schüler müssen die entsprechenden Bücher und Hefte mit in die Schule bringen.
  • Bitte schicken Sie Ihre Töchter und Söhne an ihrem ersten Schultag frühzeitig in die Schule (ca. ab 7.30 Uhr), damit sie die Hygienemaßnahmen durchlaufen können:

2. Hygieneregeln

  • Bitte geben sie den Schüler*innen eine (Alltags-)maske mit.
  • Der Hygieneplan ist von allen Schüler*innen einzuhalten.
  • Die Nicht-Einhaltung der Hygieneregeln ist als „Gefährdung der Sicherheit“ (vgl. § 82 HSchG) zu werten. Der/die Schüler*in muss dann sofort von seinen Eltern abgeholt werden.
  • Auch Schülerinnen und Schüler, die im Lauf des Tages erkranken, müssen sofort von den Eltern abgeholt werden. Eine Rückkehr in die Schule kann erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt oder aufgrund ärztlicher Bescheinigung wieder erfolgen.
  • [Update 18.05.2020] Hier findet ihr auch ein Video dazu (Passwort ist das gleiche wie beim Vertretungsplan). [/Update]

3. Essensversorgung

In der Schule wird es im Mai kein Essensangebot (Cafeteria oder Kiosk) geben. Geben Sie Ihren Töchtern und Söhnen daher einen Imbiss, der in der Pause verzehrt werden kann, mit in die Schule.

4. Befreiung von Schülerinnen und Schüler vom Schulbetrieb (Risikogruppe)

  • Schülerinnen und Schüler, die bei einem Infekt mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, sind vom Schulbesuch weiter befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe im Sinne des vorangegangenen Satzes in einem Hausstand leben.
  • Die Eltern können entscheiden, ob diese Schülerinnen oder der Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Eine Freistellung ist vom Schulbesuch bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu beantragen, dem Antrag (s. hier) ist ein Attest im Original beizufügen.
  • Schicken Sie den Antrag per Post oder werfen Sie ihn in den Briefkasten der Schule. Bitte kommen Sie nicht in das Schulgebäude. Je Kind muss ein gesonderter Antrag ausgefüllt werden.
  • Informieren Sie sofort den Klassenlehrer per Mail oder durch einen Anruf.
  • Bei Schülerinnen oder Schüler, die ohne Vorliegen einer Befreiung die Schule versäumen (z. B. weil Eltern sie gemäß ihrem subjektiven Empfinden Gesundheitsgefahren ausgesetzt sehen), müssen wir die Fehltage als unentschuldigt im Zeugnis angeben.
  • Um eine berechtigte Freistellung zu beantragen, können Sie dieses Formular benutzen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

M. Peschke

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